Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland


  1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und ergän- zen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTi- cket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde speziell für das HandyTicket.

    2. Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem Nutzer (registrierte Kunden und Gastnutzer) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförde- rungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten Verkehrs- unternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben.

    3. Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde be- dienen sich zur Abwicklung des gesamten HandyTicket-Services eines IT-Dienstleisters, der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und eines Finanzunterneh- mens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.

    4. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzun- ternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermäch- tigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

  2. Anmeldung (Vertragsabschluss)

    1. Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG registrieren:


      • Handy-Nummer,

      • Name und Vorname

      • Geschlecht

      • Geburtsdatum

      • E-Mail-Adresse


      Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlung- sweise sind weitere Angaben erforderlich.


      Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Infor- mationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

      Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

      Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Ein- willigung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der

      Dresdner Verkehrsbetriebe AG über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen kön- nen mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.

    2. Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.

    3. Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die Dresdner Verkehrsbetriebe AG ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten.

      Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertrags- partnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbe- sondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten.

      Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".


  3. Widerrufsbelehrung

    1. Sofern der Nutzer ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, steht dem Nutzer das unten beschrie- bene gesetzliche Widerrufsrecht zu:

      Widerrufsbelehrung


      Widerrufsrecht:


      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

      Dresdner Verkehrsbetriebe AG Postfach 10 09 55, 01079 Dresden

      Fax: (03 51) 8 57 10 10

      E-Mail: handyticket@dvbag.de


      mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/dvb/login.html elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.


      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


      Folgen des Widerrufs:


      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhal- ten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, güns- tigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück- lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Ent- gelte berechnet.


      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit- punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


      Ausnahmen vom Widerrufsrecht:


      Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.


      Ende der Widerrufsbelehrung


    2. Muster-Widerrufsformular:


      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen- den Sie es zurück.)


      An

      Dresdner Verkehrsbetriebe AG Postfach 10 09 55, 01079 Dresden

      Fax: (03 51) 8 57 10 10

      E-Mail: handyticket@dvbag.de


      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      Bestellt am:

      Erhalten am:


      Name des/der Verbraucher(s):

      Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier)

      Datum:


      (*) Unzutreffendes streichen.

  4. Kündigung

    1. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber der Dresdner Verkehrsbetriebe AG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Kundenportal bzw. Web-App oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E- Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14- tägigen Frist kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

    2. Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die Dresdner Verkehrsbetriebe AG insbesondere berechtigt, wenn


      • der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulationen am HandyTicket-System) oder im Rahmen der Nutzung des HandyTicket-Services gegen geltendes Recht verstößt,

      • der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,

      • eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,

      • der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des HandyTicket-Services Rechte Drit- ter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,

      • der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,

      • der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der Dresdner Verkehrsbetriebe AG nicht mitgeteilt hat oder

      • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertra- ges für die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.


    3. Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 4.1 entsprechend.

      Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der HandyTicket-Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Be- endigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.

  5. HandyTicket Erwerb und Nutzung

    1. Der Nutzer muss für die Nutzung des HandyTicket-Services bei einem am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen die jeweils dort angebotenen Tickets vor Fahrt- antritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entste- henden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Nutzer angemeldete mobile Endgerät gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Ver- kehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des Tickets zustande. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Daten- bankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem ge- nauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Eine Stornierung und Erstattung ist ausgeschlossen.

    2. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 6.2.5 und 6.3.8 dieser Bestimmungen), sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunter- nehmens bzw. Verkehrsverbundes. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung hat an das Fi- nanzunternehmen zu erfolgen, an den die Dresdner Verkehrsbetriebe AG ihren Anspruch abtritt.

    3. Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerätes mit der registrierten Telefonnummer und einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (mobiles Endgerät und amtlicher Lichtbildausweis bzw. Kontrollmedium).

    4. Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vor- sorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets ver- antwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des amtlichen Lichtbildausweises bzw. Kontrollme- diums.

    5. Nach Fahrtantritt über das mobile Endgerät erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

    6. Tickets auf dem mobilen Endgerät gelten nur für den im Ticket angegebenen Nutzer in Verbin- dung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. in Verbindung mit dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium. Unbenommen davon kann der Nutzer weitere Tickets für Mitreisende erwer- ben, sofern dies die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket- Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde zulassen oder vorsehen.

    7. Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des mo- bilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmun- gen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Über- tragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

    8. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutz- ten Tarifgebietes.

  6. Zahlungsweisen und Abrechnung

    1. Allgemeines

      1. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

        • Abrechnung über SEPA-Lastschrift

        • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)

        • Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung

        • Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay


          Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen.

          Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht.in Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht.

      2. Der Einzug der Forderung über SEPA-Lastschrift erfolgt durch LogPay Financial Services GmbH in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Zahlungsdienstleister des Nutzers. Bei Zahlung über einen anderen Anbieter gelten die ver- traglichen Fristen des jeweiligen Anbieters.

      3. Der Nutzer hat nach Kauf des Tickets die Quittung sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem jeweiligen Ticketkauf gegenüber der Dresdner Verkehrsbetriebe AG vorzubringen. Die Quittung wird nach jeder Ticketbestellung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Zusätzlich können registrierte Nutzer die getätigten Ticketkäufe elektronisch über das Kunden-portal unter „Meine Tickets“ einsehen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Geneh-migung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Ge-setzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

    2. Zahlung per SEPA-Lastschrift bei registrierten Nutzern

      1. Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschrift sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbin- dung für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Aus- wahl dieser Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank in Euro einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Be- lastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoin- habers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Die Zahlungsweise SEPA-Lastschrift steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

      2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift erforderlichen Kon- todaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number/Internati- onale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im HandyTicket- System einzutragen. Der Nutzer erhält bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Pre- notification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

      3. Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Ver- zicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zah- lungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichts- erklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirk- samkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüg- lich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an

        das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Konto- inhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

      4. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzu- reichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu ma- chen.


    3. Zahlung per Kreditkarte bei registrierten Nutzern

      1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

      2. Während des Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst


        • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

        • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

        • Nummer der Kreditkarte

        • Ablaufdatum der Kreditkarte

        • CVC-Code der Kreditkarte


        und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

      3. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages er- folgt nicht.

      4. Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartenda- ten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten- herausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschla- gen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

      5. Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkar- tenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.

      6. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

      7. Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum ein- gereichten Betrag verantwortlich.

      8. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Nutzer ver- pflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weiterge- henden Verzugsschaden geltend zu machen.

      9. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.


    4. Zahlung per Kreditkarte bei Gastnutzern ohne Registrierung (Direktkauf)

      1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

      2. Während des Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst


        • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

        • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

        • Nummer der Kreditkarte

        • Ablaufdatum der Kreditkarte

        • CVC-Code der Kreditkarte


        und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

      3. Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartenda- ten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten- herausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschla- gen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

      4. Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkar- tenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.

      5. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

      6. Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum ein- gereichten Betrag verantwortlich.

      7. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Nutzer ver- pflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weiterge- henden Verzugsschaden geltend zu machen.

      8. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.


    5. Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern

      1. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindes- tens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket- käufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu

        überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.

      2. Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Fin- anzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Pre- paid steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Ein- willigung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.

    6. Zahlung per Prepaid durch Überweisung über giropay (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern

      1. Voraussetzung für die Teilnahme an Giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Nutzers am Giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der Bankleitzahl oder der BIC des Zahlungs- dienstleisters des Nutzers im Rahmen des Giropay-Abwicklungsprozesses wird dem Nutzer angezeigt, ob sein Zahlungsdienstleister am Giropay-Verfahren teilnimmt. Ferner muss der Nutzer für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen. Eine Überweisung über Giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Nutzers über ein entsprechendes Guthaben oder einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.

      2. Hat der Nutzer diese Zahlweise gewählt, kann er mittels giropay einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto überweisen. Das Guthaben wird zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsver- pflichtungen aus Ticketkäufen genutzt. Die Zahlung wird im Voraus auf ein von dem Finanzun- ternehmen angegebenes Konto vom Konto des Nutzers überwiesen.

      3. Der HandyTicket-Service wird freigeschaltet, wenn die giropay-Überweisung erfolgreich durch- geführt wurde. Der Nutzer erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestäti- gung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.

  7. Sperrungen

    1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.

    2. Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM- Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit-punkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.

    3. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.


  8. Datenschutz

    1. Die mit der Teilnahme am HandyTicket verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen von der Dresdner Verkehrsbetriebe AG und/oder den Dienstleistern verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des Ticketservices im Handy Ticket Deutschland dienen. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO sind insbesondere die Einwilligung zur Begründung, Durchführung

      und Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sowie die Erfüllung einer rechtlichen Verpflich- tung der verantwortlichen Stelle oder die Wahrung eines berechtigten Interesses. Bei perso- nenbezogenen Daten wird zwischen personenbezogenen Daten (siehe 2.1), Nutzungsdaten(z. B. Kaufzeitpunkt, Ticketart) und Umsatzdaten unterschieden.

    2. Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG bzw. die Dienstleister löschen die erhobenen (personen- bezogenen) Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer beendet ist, er von seinem Recht auf Löschung Gebrauch gemacht hat, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Auf-bewahrungspflichten (steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten in der Regel 6 bis 10 Jahre) oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.

    3. Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG kann die personenbezogenen Daten der bei ihr angemeldeten Nutzer zum Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern. Die personenbezogenen Daten werden ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht für Werbezwecke genutzt.


      Die Dienstleister dürfen diese Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks nutzen und zur Durchführung der Abrechnung speichern. Die anderen am HandyTicket Deutschland beteilig- ten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde haben keinen Zugriff auf die personenbe- zogenen Daten.

        1. Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlungsweisen im Rahmen des Bezahlvorgangs von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknum- mer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, an die LogPay Financial Services GmbH weitergegeben.


          Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmana- gements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsma- nagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungs- ausfällen.

          Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebska- nal möglich.

          Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://landingpage.logpay.de/mobility_dsgvo_2018/ abrufen.

        2. Mit jeder einzelnen Nutzung des HandyTicket-Services erklärt der Nutzer jeweils sein Einver- ständnis, dass seine Nutzungsdaten auf Basis der vom Nutzer angegebenen Mobilfunknum- mer bei Bedarf von allen teilnehmenden Regionen eingesehen werden können. Dies dient insbesondere der Klärung bei Unstimmigkeiten für Fahrten in fremden Regionen.

      8.6 Daten aus Sperrlisteneinträgen werden sechs Monate nach Fortfall des Sperrgrundes gelöscht.

  9. Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers

    Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönli- chen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.

  10. Haftung der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen/Verkehrs- verbünde und Dienstleister

    Zur Nutzung des HandyTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die Verkehrsunternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

    Eine etwaige Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.


  11. Bestimmungen für den Erwerb des Deutschlandtarifs

    Fahrausweise im Eisenbahnverkehr können in HTD ausschließlich am Tag der Fahrt erworben werden. Über die App HTD (Handyticket Deutschland) erworbene Fahrausweise des Deutschlandtarifes werden von der Stornierung ausgeschlossen. Für Erstattungen von Fahrausweisen des Deutschlandtarifes (Tarif der Eisenbahnunternehmen im Nahverkehr) gelten unabhängig davon die Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifes. Für Entschädigungsansprüche nach der europäischen Fahrgastrechteverordnung (VO EU1371/2007) gelten die Regelungen der Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (Grundsätze).


  12. Rechtswahl/Sprache/Streitbeilegung

    1. Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes (CSIG).

    2. Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

    3. Zur Teilnahme der Dresdner Verkehrsbetriebe AG an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Oberelbe.

Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mailadresse zu richten:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG HandyTicket-Kundenservice Postfach 10 09 55

01079 Dresden

Mail: handyticket@dvbag.de