Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland
(Stand 04.2021)

Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde speziell für das HandyTicket.

Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem registrierten Kunden (im folgenden Nutzer genannt) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben.

Die Stadtwerke Remscheid GmbH bedient sich zur Abwicklung des gesamten HandyTicket-Services des IT-Dienstleisters HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Anmeldung:

Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Stadtwerke Remscheid GmbH registrieren:

• Handy-Nummer

• Name und vollständige Adresse (gilt nicht für das Prepaid-Verfahren)

• Geburtsdatum (gilt nicht für das Prepaid-Verfahren)

• E-Mail-Adresse

• gewünschtes Zahlart

• Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

• Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.
Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das

Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Stadtwerke Remscheid GmbH und dem Kunden der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines gültigen Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.

Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.

Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die Stadtwerke Remscheid GmbH ihren Kunden eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten.

Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Kunde den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten.

Die Stadtwerke Remscheid GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland"

Widerrufsbelehrung:

Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, steht dem Kunden das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Stadtwerke Remscheid GmbH
Neuenkamper Straße 81-87, 42855 Remscheid
Fax: 0 21 91/16 52 44
E-Mail: info@stadtwerke-remscheid.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/sr/login.html elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung En gelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

Bestellung:

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Vertragsabschluss:

Der Vertragsabschluss kommt mit der Stadtwerke Remscheid GmbH zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bereitstellung des Tickets. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Ticketerwerb und Nutzung:

Der Kunde muss für die Nutzung des HandyTicket-Services bei einem am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen die jeweils dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Kunde. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Kunden angemeldete mobile Endgerät gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des Tickets zustande, der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Erstattungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.

Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen, sowie den gültigen Beförderungs-bedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung hat an das LogPay zu erfolgen, an die die Stadtwerke Remscheid GmbH ihren Anspruch abgetreten hat.

Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät mit der registrierten Telefonnummer und das Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (mobiles Endgerät und Kontrollmedium).

Der Kunde ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums.

Nach Fahrtantritt über das mobile Endgerät erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Kunden ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

Tickets auf dem mobilen Endgerät gelten nur für den im Ticket angegebenen Kunden in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. in Verbindung mit dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium. Unbenommen davon kann der Kunde weitere Tickets für Mitreisende erwerben, sofern dies die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am Handy Ticket-Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde zulassen oder vorsehen.

Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmun gen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.

Zahlung:

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Personen ab 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.

Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im HandyTicket-System zwischen folgenden Zahlarten wählen:

•        Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

•        Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)

•        Zahlung per Prepay (Vorauszahlung)

•        SEPA-Überweisung über giropay

•        Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im HandyTicket-System einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

•        Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

•        Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

•        Nummer der Kreditkarte

•        Ablaufdatum der Kreditkarte

•        CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über das HandyTicket-System einsehen und abrufen.

 

Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung):

Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.

Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung):

Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.

Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.

Zahlung per PayPal:

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

Zahlung per Apple Pay:

Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

Zahlung per Google Pay:

Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

Kündigung:

Der Kunde kann den Nutzungsvertrag gegenüber der Stadtwerke Remscheid GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Internetportal oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden, z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die Stadtwerke Remscheid GmbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Kunden hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die Stadtwerke Remscheid GmbH insbesondere berechtigt, wenn

-       der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulationen am HandyTicket-System) oder im Rahmen der Nutzung des HandyTicket-Services gegen geltendes Recht verstößt,

-       der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,

-       eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,

-       der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des HandyTicket-Services Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,

-       der Kunde Leistungen der Vertragspartner missbraucht,

-       der Kunde nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der Stadtwerke Remscheid GmbH nicht mitgeteilt hat oder

-       ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die Stadtwerke Remscheid GmbH wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der HandyTicket-Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen LogPay wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Kunden anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Betreibers.

Sachmangelhaftung:

Mit Ablieferung der Ware beginnt die gesetzliche Sachmangelhaftung von zurzeit 24 Monaten. Damit Reklamationen möglichst schnell bearbeitet werden können, wird der Kunde gebeten, den Mangel umgehend per E-Mail an die Mailadresse des Betreibers.

Wir behalten uns das Recht zur einmaligen Ersatzlieferung vor. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sofern wir keinen Gebrauch von unserem Recht auf Ersatzlieferung machen, steht dem Kunden das gesetzliche Rücktrittsrecht (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzen des Kaufpreises) zu.

Sperrungen:

Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen LogPay anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Stadtwerke Remscheid GmbH unterstützt den Kunden dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicketServices sofort gesperrt wird.

Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung durch den IT-Dienstleister Hansecom. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Kunde für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt,bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen LogPay über die erfolgte Sperrung informiert.

Datenschutz:

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Telefonnummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Käufen) und alle Änderungen an die LogPay Financial Services GmbH zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Kauf entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.

 

Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.

 

Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufen.

 

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, welche wir von LogPay Financial Services GmbH (Information über die Entscheidung, ob die Forderung erworben wird oder nicht) erhalten.

 

Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

-       es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder

-       die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

 

Für den Fall, dass Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben.

Haftung der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde und Dienstleister

Zur Nutzung des HandyTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die Verkehrsunternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mailadresse zu richten:

Stadtwerke Remscheid GmbH
Neuenkamper Straße 81-87
42855 Remscheid
Telefon: 0 21 91/16 40
Telefax: 0 21 91/16 52 44
E-Mail: info@stadtwerke-remscheid.de

Information zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

Unser Unternehmen ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211 3809380, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden. Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen.

Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform")

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211-3809380, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden.

Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@stadtwerke-remscheid.de