Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland  
1
Allgemeines  
1.1  
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und  
ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am  
HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde speziell  
für das HandyTicket.  
1.2  
Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten  
einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem Nutzer  
(registrierte Kunden und Gastnutzer) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen  
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten  
Verkehrs-unternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben.  
Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde  
bedienen sich zur Abwicklung des gesamten HandyTicket-Services eines IT-Dienstleisters, der  
HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und eines  
Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur  
Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.  
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das  
Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760  
Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger  
Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige).  
Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie  
ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung  
durchzuführen.  
1
.3  
1.4  
2
Anmeldung (Vertragsabschluss)  
2.1  
Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer  
und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei SWU Verkehr GmbH registrieren:  
Handy-Nummer,  
Name und Vorname  
Geschlecht  
Geburtsdatum  
E-Mail-Adresse  
gültiges Kontrollmedium (z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß  
Angaben auf dem Internetportal der SWU Verkehr GmbH  
Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünschten  
Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten  
Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich.  
Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich  
in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner  
Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den  
dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.  
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.  
Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als  
Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der  
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)  
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der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur  
Stand: 11.09.2019  
Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
SWU Verkehr GmbH über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden  
Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der SWU  
Verkehr GmbH und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen  
Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der  
jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht voll geschäftsfähigen  
natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung  
des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw.  
des ausgewählten gültigen Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am  
HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll  
geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.  
2.2  
Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.  
2.3  
Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die SWU Verkehr GmbH  
ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "HandyTicket Deutschland"  
zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige  
Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist  
es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte  
Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig  
zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten.  
Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den  
Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch  
wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten.  
Die SWU Verkehr GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit  
und Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".  
3
Widerrufsbelehrung  
3.1  
Sofern der Nutzer ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von  
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, steht dem Nutzer das unten beschrie-  
bene gesetzliche Widerrufsrecht zu:  
Widerrufsbelehrung  
Widerrufsrecht:  
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu  
widerrufen.  
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.  
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns  
SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH  
89073 Ulm, Karlstraße 1-3  
Fax: 07 31 / 1 66 - 13 09  
E-Mail:  
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-  
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das  
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  
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der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur  
Stand: 11.09.2019  
Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf  
unserer Webseite https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/swu/login.html elektronisch  
ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen  
unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs  
übermitteln.  
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung  
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  
Folgen des Widerrufs:  
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhal-  
ten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich  
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, güns-  
tigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen  
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei  
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie  
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde  
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser  
Rückzahlung Ent-gelte berechnet.  
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,  
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem  
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses  
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum  
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.  
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:  
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit  
der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende  
der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.  
Ende der Widerrufsbelehrung  
3.2  
Muster-Widerrufsformular:  
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und  
senden Sie es zurück.)  
An  
SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH  
89073 Ulm, Karlstraße 1-3  
Fax: 07 31 / 1 66 - 13 09  
E-Mail:  
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf  
der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)  
_______________________________________________________________________  
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der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur  
Stand: 11.09.2019  
Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
Bestellt am:  
Erhalten am:  
_________________________________  
_________________________________  
Name des/der Verbraucher(s):  
_________________________________  
_________________________________  
Unterschrift des/der Verbraucher(s):  
(nur bei Mitteilung auf Papier)  
Datum:  
_________________________________  
(*) Unzutreffendes streichen.  
_______________________________________________________________________  
4
Kündigung  
4
.1  
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber der SWU Verkehr GmbH jederzeit ohne  
Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Kundenportal bzw. Web-App oder schriftlich  
kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht  
bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die SWU Verkehr GmbH kann  
den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche  
Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom  
Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Eine  
ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine  
Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.  
Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die SWU  
Verkehr GmbH insbesondere berechtigt, wenn  
4.2  
der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.  
B. durch Manipulationen am HandyTicket-System) oder im Rahmen der Nutzung des  
HandyTicket-Services gegen geltendes Recht verstößt,  
der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,  
eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche  
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten  
ist,  
der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des HandyTicket-Services Rechte  
Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,  
der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,  
der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der  
SWU Verkehr GmbH nicht mitgeteilt hat oder  
ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des  
Nutzungsvertrages für die SWU Verkehr GmbH wegen des Vertrauensverlustes (z.  
B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.  
Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 4.1 entsprechend.  
4.3  
Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der HandyTicket-Service nicht  
mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach  
Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto  
überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.  
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Stand: 11.09.2019  
Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
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HandyTicket Erwerb und Nutzung  
5.1  
Der Nutzer muss für die Nutzung des HandyTicket-Services bei einem am HandyTicket  
Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen die jeweils dort angebotenen Tickets vor  
Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm  
entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das  
vom Nutzer angemeldete mobile Endgerät gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines  
Kauf-und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem  
Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des  
Tickets zustande. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande,  
dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich  
der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit  
einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Erstattungen  
richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.  
5.2  
Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener  
Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 6.2.5 und 6.3.8 dieser Bestimmungen),  
sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen  
Verkehrsunter-nehmens bzw. Verkehrsverbundes. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung  
hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an den die SWU Verkehr GmbH ihren Anspruch  
abtritt.  
5.3  
Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerätes mit der registrierten Telefonnummer  
und einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium sind  
zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf  
Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen  
(mobiles Endgerät und amtlicher Lichtbildausweis bzw. Kontrollmedium).  
5.4  
Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige  
Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets  
verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des amtlichen Lichtbildausweises bzw.  
Kontrollmediums.  
5.5  
Nach Fahrtantritt über das mobile Endgerät erworbene Tickets werden nicht anerkannt.  
Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in  
diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.  
5.6  
Tickets auf dem mobilen Endgerät gelten nur für den im Ticket angegebenen Nutzer in  
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. in Verbindung mit dem im Ticket  
angegebenen Kontrollmedium. Unbenommen davon kann der Nutzer weitere Tickets für  
Mitreisende erwerben, sofern dies die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am  
HandyTicket-Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde zulassen oder  
vorsehen.  
5.7  
Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des  
mobilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.)  
wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und  
Tarifbestimmun-gen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw.  
unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet,  
anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.  
5.8  
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils  
genutzten Tarifgebietes.  
6
Zahlungsweisen und Abrechnung  
6.1Allgemeines  
6.1.1 Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:  
Abrechnung über SEPA-Lastschrift  
Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)  
Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung  
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der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur  
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Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay  
Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen.  
Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten  
Zahlungsweisen besteht nicht.in Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten  
der genannten Zahlungsweisen besteht nicht.  
6
.1.2 Der Einzug der Forderung über SEPA-Lastschrift erfolgt durch LogPay Financial Services  
GmbH in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets.  
Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der  
Zahlungsdienstleister des Nutzers. Bei Zahlung über einen anderen Anbieter gelten die  
vertraglichen Fristen des jeweiligen Anbieters.  
6
.1.3 Der Nutzer hat nach Kauf des Tickets die Quittung sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb  
von sechs (6) Wochen nach dem jeweiligen Ticketkauf gegenüber der SWU Verkehr GmbH  
vorzubringen. Die Quittung wird nach jeder Ticketbestellung per E-Mail an die angegebene E-  
Mail-Adresse versandt. Zusätzlich können registrierte Nutzer die getätigten Ticketkäufe  
elektronisch über das Kunden-portal unter „Meine Tickets“ einsehen. Die Unterlassung  
rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf  
diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.  
6.2  
Zahlung per SEPA-Lastschrift bei registrierten Nutzern  
6.2.1 Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschrift sind personenbezogene Daten (Vorname, Name,  
Anschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die  
eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser  
Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen  
Geschäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von einem mit Sitz im SEPA-Raum  
geführten Konto einer Bank in Euro einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister  
an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der  
Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem  
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit  
seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der  
Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des  
Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Die Zahlungsweise SEPA-Lastschrift  
steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.  
6.2.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift erforderlichen  
Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account  
Number/Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im  
HandyTicket-System einzutragen. Der Nutzer erhält bei der SEPA-Lastschrift eine  
Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -  
betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor  
Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf  
elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.  
6
.2.3 Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der  
Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem  
Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der  
Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder  
Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung  
unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um  
Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular  
für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig  
unterschrieben an  
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Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der  
Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber  
weiterzuleiten.  
6
.2.4 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung  
verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift  
unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen  
Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen  
unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern,  
ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der  
Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen  
Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag  
eingezogen werden können. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden  
Verzugsschaden geltend zu machen.  
6
6
.3  
.3.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder  
American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.  
.3.2 Während des Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer  
Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst  
Zahlung per Kreditkarte bei registrierten Nutzern  
6
Name und Vorname des Kreditkarteninhabers  
Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)  
Nummer der Kreditkarte  
Ablaufdatum der Kreditkarte  
CVC-Code der Kreditkarte  
und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise  
Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.  
6
.3.3 Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei  
werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und  
ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt  
automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des  
angefragten Betrages erfolgt nicht.  
6
.3.4 Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten  
auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten-  
herausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt  
er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat  
zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein  
ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält  
der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.  
6.3.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen  
Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.  
6
.3.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa /  
MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen  
Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister  
des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.  
6
.3.7 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in  
Bezug zum HandyTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum  
eingereichten Betrag verantwortlich.  
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Stand: 11.09.2019  
Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
6.3.8 Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen  
oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der  
Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen  
Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Das Finanzunternehmen ist berechtigt,  
einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.  
6.3.9 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem  
Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.  
6
6
.4  
.4.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder  
American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.  
.4.2 Während des Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer  
Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst  
Zahlung per Kreditkarte bei Gastnutzern ohne Registrierung (Direktkauf)  
6
Name und Vorname des Kreditkarteninhabers  
Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)  
Nummer der Kreditkarte  
Ablaufdatum der Kreditkarte  
CVC-Code der Kreditkarte  
und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise  
Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.  
6
.4.3 Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten  
auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten-  
herausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt  
er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat  
zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein  
ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält  
der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.  
6.4.4 Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen  
Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.  
6
.4.5 Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa /  
MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen  
Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister  
des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.  
6
.4.6 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in  
Bezug zum HandyTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum  
eingereichten Betrag verantwortlich.  
6
.4.7 Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen  
oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der  
Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen  
Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Das Finanzunternehmen ist berechtigt,  
einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.  
6.4.8 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem  
Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.  
6
6
.5  
.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindestens  
,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket-käufen  
erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu  
Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern  
5
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)  
der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur  
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Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle -  
seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer  
angegeben werden.  
6
.5.2 Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des  
Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.  
Pre-paid steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung;  
die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.  
6.6  
Zahlung per Prepaid durch Überweisung über giropay (Vorauszahlung) bei registrierten  
Nutzern  
6.6.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters  
des Nutzers am Giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der Bankleitzahl oder der BIC des  
Zahlungs-dienstleisters des Nutzers im Rahmen des Giropay-Abwicklungsprozesses wird  
dem Nutzer angezeigt, ob sein Zahlungsdienstleister am Giropay-Verfahren teilnimmt. Ferner  
muss der Nutzer für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister  
zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen.  
Eine Überweisung über Giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Nutzers über ein  
entsprechendes Guthaben oder einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.  
6.6.2 Hat der Nutzer diese Zahlweise gewählt, kann er mittels giropay einen Betrag in Höhe von  
mindestens 5,00 Euro über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von  
seinem Konto überweisen. Das Guthaben wird zum Ausgleich seiner künftigen  
Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt. Die Zahlung wird im Voraus auf ein von  
dem Finanzunternehmen angegebenes Konto vom Konto des Nutzers überwiesen.  
6
.6.3 Der HandyTicket-Service wird freigeschaltet, wenn die giropay-Überweisung erfolgreich  
durchgeführt wurde. Der Nutzer erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine  
Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.  
7
Sperrungen  
7.1  
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies  
unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem  
Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des  
mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der  
Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die SWU Verkehr  
GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services  
sofort gesperrt wird.  
7.2  
Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch  
fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in  
Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede  
Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum  
Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.  
7.3  
Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten  
Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die  
Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer  
Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.  
8
Datenschutz  
8.1 Die mit der Teilnahme am HandyTicket verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß  
den geltenden Datenschutzbestimmungen von der SWU Verkehr GmbH und/oder den  
Dienstleistern verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des  
Ticketservices im Handy Ticket Deutschland dienen. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung  
personenbezogener Daten gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO sind insbesondere die Einwilligung zur  
Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sowie die Erfüllung  
einer rechtlichen Verpflichtung der verantwortlichen Stelle oder die Wahrung eines berechtigten  
Interesses.  
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Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
Bei personenbezogenen Daten wird zwischen personenbezogenen Daten (siehe 2.1),  
Nutzungsdaten(z. B. Kaufzeitpunkt, Ticketart) und Umsatzdaten unterschieden.  
8
.2 Die SWU Verkehr GmbH bzw. die Dienstleister löschen die erhobenen (personenbezogenen)  
Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer beendet ist, er von seinem Recht auf Löschung  
Gebrauch gemacht hat, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen  
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten in der  
Regel 6 bis 10 Jahre) oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.  
8
.3 Die SWU Verkehr GmbH kann die personenbezogenen Daten der bei ihr angemeldeten Nutzer zum  
Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern. Die personenbezogenen Daten werden ohne  
vorherige ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht für Werbezwecke genutzt.  
Die Dienstleister dürfen diese Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks nutzen und zur  
Durchführung der Abrechnung speichern. Die anderen am HandyTicket Deutschland beteiligten  
Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen  
Daten.  
8
.4 Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlungsweisen im Rahmen des  
Bezahlvorgangs vom Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname,  
Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer  
sowie Daten zu den jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden zum Zwecke des  
Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen den Nutzer, welche im Zusammenhang  
mit Ihrem Ticketkauf entstehen, an die LogPay Financial Services GmbH weitergegeben.  
Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf  
unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des  
Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services  
GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum  
Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von  
Zahlungsausfällen.  
Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit  
widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal  
möglich.  
Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter  
https://landingpage.logpay.de/mobility_dsgvo_2018/ abrufen.  
8
.5 Mit jeder einzelnen Nutzung des HandyTicket-Services erklärt der Nutzer jeweils sein  
Einverständnis, dass seine Nutzungsdaten auf Basis der vom Nutzer angegebenen  
Mobilfunknummer bei Bedarf von allen beteiligten Verkehrsunternehmen/ Verkehrsverbünden der  
teilnehmenden Regionen eingesehen werden können. Dies dient insbesondere bei Widersprüchen  
des Nutzers, aufgrund von Unstimmigkeiten für Fahrten in andern am Handy Ticket Deutschland  
teilnehmenden Regionen.  
8.6 Daten aus Sperrlisteneinträgen werden sechs Monate nach Fortfall des Sperrgrundes gelöscht.  
9
Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers  
Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen  
persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.  
10  
Haftung der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen/Verkehrs-  
verbünde und Dienstleister  
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der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur  
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Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy  
Zur Nutzung des HandyTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und  
Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und  
ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege,  
Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch  
eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen  
weder die Verkehrs-unternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung,  
sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.  
Eine etwaige Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird von den  
vorstehenden Regelungen nicht berührt.  
Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mail-Adresse zu richten:  
SWU Verkehr GmbH  
Bauhoferstr. 9  
89077 Ulm  
E-Mail: verkehr@swu.de  
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